Beschlussvorschlag:

Die der Vorlage beigefügte Fassung des Gemeindeentwicklungskonzeptes wird als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.

 

 


Vorsitzender Tammen übergab das Wort an Frau Reichenbach, die die Ergebnisse aus den Workshops zum Gemeindeentwicklungskonzept anhand der beiliegenden Präsentation vorstellte.

 

Zu Horumersiel erkundigte sich Ratsfrau Vogd, wie das Zweitwohnen ausgeschlossen werden könne. Frau Reichenbach erklärte daurauf hin die verschiedenen Möglichkeiten.

 

Herr Manott bemängelte, dass die Vereine nicht ausreichend involviert gewesen seien. Herr Podein erwiderte daraufhin, dass am 26.08.2022 ein öffentlicher Workshop stattgefunden habe.

 

Beigeordneter Müller zeigte sich irritiert, dass im Bereich Dree Hüs angegeben sei, dass ein WA festgesetzt ist. Seiner Meinung nach handele es sich um ein WR. Inzwischen wurde geklärt, dass es sich um ein WA handelt (Bebauungsplan II/15 „Horumersiel-Süd“)

 

Abschließend erkundigte sich Beigeordneter Müller inwieweit sich die Gemeinde durch das Gemeindeentwicklungskonzept bei späteren Bebauungsplanaufstellungen oder-änderungen binden würde. Durch Frau Kunzmann und Frau Reichenbach wurde dazu ausgeführt, dass eine Neubewertung bei einer Änderung der Rahmenbedingungen und der tatsächlichen Erfordernisse jederzeit möglich sei.