Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Wangerland beschließt die Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses vom 11.09.2017 zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Hohenkirchen-Gewerbegebiet“ für eine Änderung der maximalen Verkaufsfläche für Lebensmitteleinzelhandelsbetriebe einschließlich Freiverkaufsflächen auf insgesamt 1.100 qm.

 

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Hohenkirchen-Gewerbegebiet“ in der vorgelegten Fassung wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13a BauGB öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13a BauGB wird gleichzeitig durchgeführt.

 

Der Antragsteller hat die bei der Gemeinde anfallenden Verfahrenskosten zu tragen.


Herr Dr. Gramann stellte das Vorhaben und die geplante Änderung des Bebauungsplanes vor. Die Präsentation zum Vortrag ist dieser Niederschrift beigefügt.

 

Herr Ulfers wies darauf hin, dass es sich um ein begrüßenswertes Projekt handelt und mit der Änderung des Bebauungsplanes die Grundlage dafür geschaffen werden soll, dass der Lidl-Markt wirtschaftlich betrieben werden kann.