Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschlussvorschlag:

Die Auswertungen der Beteiligungen mit den dieser Vorlage beigefügten Abwägungsvorschlägen werden zur Kenntnis genommen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/20 „Wangermeer-Ost“ in der vorgelegten Fassung wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch  (BauGB) öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig durchgeführt.


Frau Lüders stellte anhand der beigefügten Präsentation die wesentlichen Planungsinhalte vor und erläuterte die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der frühzeitigen Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Hinweise und Anregungen.

 

Herr Lammers schlug vor, hinsichtlich der Aufstellung von Fahnenmasten keine Beschränkungen festzulegen, weil das Wangermeer insgesamt touristisch genutzt werden soll. Für einen derartigen Betrieb sind solche Werbemöglichkeiten wichtig und sollten daher nicht eingeschränkt werden. Vom Ausschuss wurde dieser Vorschlag nach kurzer Diskussion befürwortet.