Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschlussvorschlag:

Die Auswertungen der Beteiligungen mit den dieser Vorlage beigefügten Abwägungsvorschlägen werden zur Kenntnis genommen.

 

Der Entwurf der 104. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sondergebiete Windenergie) in der vorgelegten Fassung wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig durchgeführt. 


Herr Mühlena erklärte einleitend den Stand des Verfahrens und stellte klar, dass der 4. Änderungsteilbereich (bei Wiefels) nicht mehr Bestandteil des Entwurfs der Bauleitplanung ist, da dieser aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und inzwischen erstellten avifaunistischen Gutachten näher betrachtet werden müsse.

 

Frau Lüders betonte, das Planungsbüro plankontor städtebau habe die vorgestellten Entwurfsunterlagen zwar erstellt, der notwendige Beschluss über die Billigung des Entwurfs, deren öffentlichen Auslegung und gleichzeitiger Trägerbeteiligung sowie der Billigung der Abwägungsvorschläge habe vom zuständigen Ausschuss zu erfolgen.

 

Im Anschluss stellte sie die Entwurfsunterlagen im Einzelnen vor. Die Präsentation ist der Niederschrift beigefügt.

 

Sie erläuterte die folgenden Änderungen zum Vorentwurf: in die zeichnerischen Darstellungen der Änderungsteilbereiche 1-3 wurden nachrichtlich Bodendenkmale und Deichlinien und eine Höhenbegrenzung der Windenergieanlagen mit einer maximalen Gesamthöhe von 155 m ü NHN übernommen. Gleichzeitig wurde die bestehende Ausschlusswirkung über eine textliche Festsetzung auch in dieser Planung fixiert.

 

Sie fasste die Ergebnisse der erstellten Fachgutachten zusammen und stellte klar, dass trotz diverser Vorbelastungen ein Betrieb der geplanten Windenergieanlagen möglich ist. Allerdings werden bezüglich Schattenwurf, Schall und der festgestellten Fledermausarten Abschalteinrichtungen bzw. Monitoring erforderlich sein. Dies wird durch die Genehmigungsbehörde (Landkreis Friesland) im nachfolgenden BImSch-Verfahren zu beregeln sein.

 

Anschließend trug Frau Lüders die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4.1 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen (43 Stellungnahmen) und die innerhalb der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgten Einwendungen (181 Stellungnahmen) und stellte die Abwägungsempfehlungen vor.

 

Die Beratungen wurden anschließend für die Fragen der anwesenden Bürger unterbrochen.       

 

Ein Bürger fragte an, wann die vorgestellten Fachgutachten für die Öffentlichkeit einsehbar sind.

 

Herr Mühlena wies darauf hin, dass die Fachgutachten ab Beginn der öffentlichen Auslegung voraussichtlich in etwa Mitte Juni einsehbar sind.

 

Ein Bürger fragte nach, wer die Windkraftanlagen abschaltet, wenn das aus immissionsschutztechnischen Gründen nötig ist.

 

Herr Mühlena antwortete, dass die Abschaltungen automatisiert verlaufen würden.

 

Ein Bürger merkte an, dass in den vorgestellten Entwurfsunterlagen von mind. 150 m Gesamthöhe ausgegangen werde, die Gemeinde aber zugesagt habe, dass die Gesamthöhe maximal 150 m betrage.

 

Herr Mühlena wies auf die textliche Festsetzung zur Höhenbeschränkung im FNP-Entwurf hin, die die Gesamthöhe der Anlagen auf 155 m über NHN beschränkt. Frau Lüders sagte zu, die Entwurfsunterlagen nochmals redaktionell auf die festgesetzte Höhenbeschränkung zu überprüfen.

 

Ein Bürger fragte nach den voraussichtlichen Einnahmen und Gewerbesteuern durch den geplanten Ausbau der Windenergie und dem konkreten Investor.

 

Herr Mühlena erläuterte, dass keine konkreten Einnahmezahlen vorliegen und beide Fragestellungen keine Belange der Bauleitplanung sind.

 

Ein Bürger fragt, ob ein grundsätzliches Einverständnis der betroffenen Grundstückseigentümer vorliegt.

 

Herr Mühlena antwortete, dass Gespräche mit den Eigentümern geführt werden.

 

Ein Bürger hinterfragte, warum nicht alle 11 möglichen Potenzialflächen als Sondergebiete für die Windenergie entwickelt werden.

 

Herr Mühlena erläuterte, dass durch eine reduzierte Flächenauswahl eine Verträglichkeit für das Landschaftsbild und die Akzeptanz bei der Bevölkerung erhöht werde.

 

Ein Bürger stellte fest, dass der geplante Bürgerwindpark auch defizitär laufen könne. Er fragte, ob in einem solchen Fall die Gemeinde nachschusspflichtig sei.

 

Herr Mühlena wies darauf hin, dass Windparks auch mit Bürgerbeteiligung durchaus wirtschaftlich betrieben werden können. Beispiele gäbe es davon genug.

 

Eine Bürgerin stellte grundsätzlich in Frage, warum weitere Windenergie erzeugt wird, wenn sie auf Grund des mangelnden Netzausbaus und der nicht vorhandenen Speicherfähigkeit nicht genutzt und z. T. vernichtet wird.

 

Herr Mühlena erläuterte, dass auf Grundlage eines gemeindlichen Energiekonzeptes ein gewisser Anteil an regenerativer Energie erzeugt werden soll.

 

Ein Bürger bemängelte die Abstände des Änderungsteilbereiches 1 zum Schul- und Kindergartenstandort Hohenkirchen und die voraussichtlichen nächtlichen Abschaltzeiten von 22 Uhr bis 6 Uhr. Denn Kinder müssten früher zu Bett und hätten auch ein Recht auf ungestörte Nachtruhe.

 

Frau Lüders erläuterte, dass die angenommene Nachtzeit von 22 Uhr bis 6 Uhr gesetzlich durch die Technische Anleitung Lärm (TA Lärm) festgelegt werde.

 

Ein Bürger fragt, ob ein späteres Repowering der Windparkflächen mit höheren Anlagen möglich sei und wie lange eine vollzogene Änderung des Flächennutzungsplanes Bestand habe.

 

Herr Mühlena bekräftigte den derzeitigen politischen Willen für eine Höhenbegrenzung von 155 m und erläuterte, dass eine erfolgte Flächennutzungsplanänderung Bestand bis zum nächsten Änderungsverfahren habe.

 

Mehrere Bürger/innen forderten die Gemeindevertreter dazu auf, sich intensiver mit dem Thema Infraschall auseinanderzusetzen.

 

Frau Lüders erwiderte, dass zur Beurteilung der schalltechnischen Auswirkungen die TA-Lärm zu Grunde gelegt werde und nach dem Stand der technischen Informationen durch das Land Niedersachsen keine Beeinträchtigung vorhanden sei.

 

Eine Bürgerin informierte sich, ob noch eine Podiumsdiskussion zur Bauleitplanung geplant sei.

 

Herr Mühlena verneinte das, wies aber auf den nächsten Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung hin, wo Einsicht in die Entwurfsunterlagen zur Bauleitplanung genommen werden kann und Stellungnahmen abgegeben werden können.

 

Eine Bürgerin wies auf eine geplante Änderung der TA Lärm voraussichtlich zum Ende des Jahres hin und fragte, ob diese in die Bauleitplanung eingearbeitet werde.

 

Herr Mühlena betonte, dass die derzeit gültige Rechtslage in der Flächennutzungsplanänderung Berücksichtigung finde.

 

Eine Vertreterin der Presse fragte nach, warum der Empfehlung der Unteren Immissionsschutzbehörde des Landkreises Friesland, einen Abstand von 700 m zu Einzelhäusern im Außenbereich einzuhalten, nicht gefolgt werde.

 

Frau Lüders erläuterte, dass die Gemeinde Wangerland einen Abstand von 500 m für ausreichend erachtet, zumal die Höhe der Anlagen in der vorliegenden Planung auf 155 m begrenzt werde.

 

Herr Tammen bedankte sich bei den Zuhörern für die angeregte Diskussion.      


Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür