Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt das Einzelhandelsentwicklungskonzept für die Gemeinde Wangerland einschließlich der Sortimentsliste („Wangerländer Liste“) als städtebauliches Entwicklungskonzept der Gemeinde Wangerland gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB).


Die Thematik wurde kontrovers diskutiert.

 

Dem Änderungsantrag der UWW, die baurechtlichen Einschränkungen aus dem Einzelhandels-konzept zu lösen wurde mit 12:10 Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

 

Sodann wurde über den urspünglichen Beschlussvorschlag abgestimmt.