Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich dafür

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt das Einzelhandelsentwicklungskonzept für die Gemeinde Wangerland einschließlich der Sortimentsliste („Wangerländer Liste“) als städtebauliches Entwicklungskonzept der Gemeinde Wangerland gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB).


Frau Heitmann-Schmacker wies darauf hin, dass das Einzelhandelsentwicklungskonzept bereits in der Sitzung des Fachausschusses im November 2015 ausführlich vorgestellt worden ist. Das Gutachten basiert auf Basisdaten aus den Jahren 2014 und 2015, weil das Gutachten Mitte des Jahres 2015 erarbeitet worden ist. Insofern ergibt sich für die Beschlussfassung durch den Rat in der Sitzung am 12.04.2016 Anpassungsbedarf, insbesondere wegen der aktuellen Gästezahlen sowie der aktuellen Einwohnerentwicklung, die sich durch Flüchtlingsströme nachhaltig verändert hat.

 

Frau Emmerling stellte dem Ausschuss erneut einige Eckpunkte des Gutachtens vor.

 

Frau Janßen-Niemann teilte mit, dass seitens der CLB-Gruppe befürchtet wird, dass das Gutachten zu sehr in die Bauleitplanung eingreift und für die Zukunft zu wenig Gestaltungsspielraum lässt. Außerdem dürfe mit der Verabschiedung des Gutachtens der Rest des Wangerlands nicht abgehängt werden.

 

Nach Auffassung von Herrn Cramer stellt das Gutachten zur Einzelhandelsentwicklung ein Hemmnis dar und wird nicht gebraucht. Dieses sei der Gemeinde seitens des Landkreises aufgezwungen worden und insofern könne er diesem nicht zustimmen. 

 

Herr Ulfers teilte mit, dass das Gutachten wichtig und notwendig ist, um zukünftige Entwicklungen insbesondere in den drei festgestellten Zentren begründen zu können.