Sitzung: 15.12.2009 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich dafür
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 2, Befangen: 1
Vorlage: III-543-2009
Beschluss:
Bezüglich der eingegangenen Hinweise und Anregungen
werden die dieser Vorlage beigefügten Abwägungsergebnisse einschließlich
vorstehender Ergänzung gebilligt und beschlossen.
Der Rat beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. III/38 „Sondergebiet Photovoltaik“ mit Begründung aufgrund der §§ 1 Abs. 3
und 10 des Baugesetzbuches, der Baunutzungsverordnung sowie der §§ 6 und 40 der
Niedersächsischen Gemeindeordnung in der jeweils gültigen Fassung als Satzung.
Herr Immo Müller nahm wegen Interessenwiderstreits an Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
Hinsichtlich der Abwägung bestand im Rat Einvernehmen, dass das Plangebiet aus nachbarschutzrechtlichen Gründen im südlichen Bereich mit einer 2 m hohen Verwallung einzugrenzen ist. Der Wall muss zusätzlich gemäß der im Bebauungsplan vorhandenen Festsetzung eingegrünt werden. Das Bodenmaterial soll aus vorhandenen Flächen entnommen werden. Hierüber ist mit dem Vorhabenträger ein Ergänzungsvertrag abzuschließen.