Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschlussvorschlag:

Bezüglich der eingegangenen Hinweise und Anregungen werden die dieser Vorlage beigefügten Abwägungsergebnisse gebilligt und beschlossen.

 

Der Rat beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. III/38 „Sondergebiet Photovoltaik“ mit Begründung aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 des Baugesetzbuches, der Baunutzungsverordnung sowie der §§ 6 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung in der jeweils gültigen Fassung als Satzung.


Herr Lammers stellte für die Mehrheitsgruppe den Antrag, die Abwägung insofern zu ändern, dass eine Verwallung als Sichtschutzwall vom Vorhabenträger zu errichten ist. Die Höhe des Walles soll 20 cm unter der tatsächlichen Anlagenhöhe liegen. Der Ausschuss sprach sich einvernehmlich dafür aus, die Abwägung entsprechend zu ändern.