Sitzung: 01.12.2009 Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Sanierung
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Vorlage: III-543-2009
Beschlussvorschlag:
Bezüglich der eingegangenen Hinweise und Anregungen
werden die dieser Vorlage beigefügten Abwägungsergebnisse gebilligt und
beschlossen.
Der Rat beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. III/38 „Sondergebiet Photovoltaik“ mit Begründung aufgrund der §§ 1 Abs. 3
und 10 des Baugesetzbuches, der Baunutzungsverordnung sowie der §§ 6 und 40 der
Niedersächsischen Gemeindeordnung in der jeweils gültigen Fassung als Satzung.
Herr Lammers stellte für die Mehrheitsgruppe den Antrag, die
Abwägung insofern zu ändern, dass eine Verwallung als Sichtschutzwall vom Vorhabenträger zu errichten ist. Die Höhe des
Walles soll 20 cm unter der tatsächlichen Anlagenhöhe liegen. Der
Ausschuss sprach sich einvernehmlich dafür aus, die Abwägung entsprechend zu
ändern.