Sitzung: 15.09.2009 Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Sanierung
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
Vorlage: III-506-2009
Beschlussvorschlag:
Bezüglich der eingegangenen Hinweise und Anregungen
werden die dieser Vorlage beigefügten Abwägungsergebnisse gebilligt und
beschlossen.
Der Rat beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. IX/3 „Landhaus Altebrücke“ mit Begründung aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10
des Baugesetzbuches, der Baunutzungsverordnung sowie der §§ 6 und 40 der
Niedersächsischen Gemeindeordnung in der jeweils gültigen Fassung als Satzung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür