Sitzung: 15.09.2009 Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Sanierung
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Befangen: 1
Vorlage: III-504-2009
Beschlussvorschlag:
Die Auswertungen der Beteiligungen mit den dieser Vorlage
beigefügten Abwägungsvorschlägen werden zur Kenntnis genommen.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.
III/38 „Sondergebiet Photovoltaik“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan in der
vorgelegten Fassung wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig durchgeführt.
Herr Müller nahm an der Beratung nicht teil.
Herr Weydringer stellte in Kürze die Planentwürfe, die eingegangenen Stellungnahmen und die Abwägungsvorschläge vor. In Bezug auf die Stellungnahme des Bürgers A zur Beeinträchtigung seines landwirtschaftlichen Betriebs durch die vom Vorhaben ausgehenden Störungen sind Gespräche geführt worden, eine Einigung ist aber noch nicht erzielt worden.
Im Ausschuss bestand Einvernehmen, das im Entwurf des Bebauungsplanes bereits festgesetzte Pflanzgebot um einen Mindestanpflanzstandard (Größe und Art der Pflanzen) zu ergänzen, um möglichst schnell einen ausreichenden Sichtschutz zu gewährleisten. Außerdem soll die Anpflanzung vor Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage erfolgen, damit sofort mit Erstellung der Anlage das Landschaftsbild hinreichend geschützt und die Nachbarschaft vor beeinträchtigenden Reflexionen bewahrt wird.
Herr Gabbey schlug vor zu prüfen, ob durch eine zusätzliche
Verwallung oder einen temporären Sichtschutzzaun eine Verbesserung der
optischen Abschirmung erreicht werden kann. Dieser Vorschlag wird geprüft und
gegebenenfalls eingearbeitet.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür