Sitzung: 23.09.2008 Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Sanierung
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Vorlage: III-340-2008
Beschlussvorschlag:
Bezüglich der eingegangenen Hinweise und Anregungen
werden die dieser Vorlage beigefügten Abwägungsergebnisse gebilligt und
beschlossen.
Der Rat beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. IX/1 „Krummhörn“ mit Begründung aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 des
Baugesetzbuches, der Baunutzungsverordnung sowie der §§ 6 und 40 der
Niedersächsischen Gemeindeordnung in der jeweils gültigen Fassung als Satzung.
Herr Hinrichs teilte mit, dass der Punkt 3.6 der Begründung noch angepasst werden müsste und ein Hinweis auf die 72. FNP-Änderung, die demnächst rechtswirksam wird und damit die 52. FNP-Änderung ablöst, erfolgen sollte.
Der Ausschuss nahm dies zustimmend zur Kenntnis.