Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschlussvorschlag:

Bezüglich der eingegangenen Hinweise und Anregungen werden die dieser Vorlage beigefügten Abwägungsergebnisse gebilligt und beschlossen.

 

Der Rat beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. IX/1 „Krummhörn“ mit Begründung aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 des Baugesetzbuches, der Baunutzungsverordnung sowie der §§ 6 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung in der jeweils gültigen Fassung als Satzung.


Herr Hinrichs teilte mit, dass der Punkt 3.6 der Begründung noch angepasst werden müsste und ein Hinweis auf die 72. FNP-Änderung, die demnächst rechtswirksam wird und damit die 52. FNP-Änderung ablöst, erfolgen sollte.

 

Der Ausschuss nahm dies zustimmend zur Kenntnis.