Sitzung: 12.03.2024 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich dafür
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: II-451-2024
Beschluss:
Der Rat beschließt die
Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 27.014.842
€
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 27.435.413
€
1.3 der außerordentlichen Erträge auf 5.500
€
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0
€
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 25.972.737
€
2.2 der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 25.702.568
€
2.3 der Einzahlungen für
Investitionstätigkeit 1.165.100
€
2.4 der Auszahlungen für
Investitionstätigkeit 8.154.000
€
2.5 der Einzahlungen für
Finanzierungstätigkeit 6.100.000
€
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 581.700 €
festgesetzt.
Nachrichtlich: Gesamtbetrag
- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 33.237.827
€
- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 34.438.268
€
2. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) wird auf 6.100.00 € festgesetzt.
3. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht
veranschlagt.
4. Der Höchstbetrag bis zu dem im
Haushaltsjahr 2024 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen
in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 4.328.000 € festgesetzt.
5. Die Steuersätze (Hebesätze) für die
Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt.
5.1. Grundsteuer
5.1.1 für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 480
v.H.
5.1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 480
v.H.
5.2. Gewerbesteuer 480
v.H.
6. Als erheblich im Sinne des § 115 Abs. 2
Nr. 1 NKomVG gilt ein Fehlbetrag des Ergebnishaushaltes, der drei Prozent der
Aufwendungen des ordentlichen Ergebnishaushaltes im laufenden Haushaltsjahr
übersteigt und eine Deckung über die festgelegten Budgets nicht möglich ist.
7. Das vorgelegte
Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2025 – 2027 wird genehmigt.