Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024

 

1. im Ergebnishaushalt

   mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1 der ordentlichen Erträge auf                                                               27.014.842 €

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                                                27.435.413 €

 

1.3 der außerordentlichen Erträge auf                                                              5.500 €

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf                                                       0 €

 

2. im Finanzhaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                25.972.737 €

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit               25.702.568 €

 

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                         1.165.100 €

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit                                       8.154.000 €

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                    6.100.000 €

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                                      581.700 €

 

festgesetzt.

 

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

 

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                                             33.237.827 €

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                                            34.438.268 €

 

 

2. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 6.100.00 € festgesetzt.

 

 

3. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

4. Der Höchstbetrag bis zu dem im Haushaltsjahr 2024 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 4.328.000 € festgesetzt.

 

 

5. Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt.

 

5.1. Grundsteuer

5.1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 480 v.H.

5.1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                    480 v.H.

5.2. Gewerbesteuer                                                                                               480 v.H.

 

6. Als erheblich im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 1 NKomVG gilt ein Fehlbetrag des Ergebnishaushaltes, der drei Prozent der Aufwendungen des ordentlichen Ergebnishaushaltes im laufenden Haushaltsjahr übersteigt und eine Deckung über die festgelegten Budgets nicht möglich ist.

 

 

7. Das vorgelegte Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2025 – 2027 wird genehmigt.

 

 


Herr Wichmann erläuterte mit seiner nachfolgend im Wortlaut abgedruckten Rede die Haushaltslage im Jahre 2024:

 

„Wie ich in den Haushaltsberatungen am vergangenen Samstag bereits ausführte, hält der Haushalt 2024 für die Ratsmitglieder eigentlich keine großen Überraschungen mehr parat, da wir im vergangenen Jahr im September bereits sehr frühzeitig angefangen sind, den Rat der Gemeinde Wangerland über den Haushalt 2024 und wie er sich drohte zu entwickeln, zu informieren.

 

Der Rat beauftragte daraufhin die Verwaltung ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, um den dramatischen Entwicklungen, u.a.  aufgrund der deutlich steigenden Personalkosten, der steigender Zinskosten und den allgemeinen, inflationsbedingten Kostensteigerungen, entgegenzuwirken.

Vor diesen herausfordernden Problemen stehen schließlich nicht nur die Gemeinde Wangerland oder sämtliche friesländischen Kommunen. Nein, bundesweit sind die Kommunen strukturell unterfinanziert. Hier gilt es seitens der Länder und des Bundes für eine auskömmliche finanzielle Ausstattung zu sorgen. Insbesondere in Bezug auf immer neue zugewiesen Aufgaben, wie auch zum Beispiel zukünftig der Ganztagsschulbetrieb.

Über das von der Verwaltung ausgearbeitete Haushaltssicherungskonzept wurde sodann ausgiebig beraten und dieses vom Rat in seiner Sitzung vom 12.12.2023 auch richtigerweise beschlossen.

Hierdurch fällt der Fehlbetrag im Ergebnishaushalt mit -415 TSD € auch um eine gute Million Euro niedriger aus, als er ohne die ersten strukturellen Maßnahmen, wie die Erhöhung der Realsteuersätze von 450 auf 480 Prozentpunkte, sowie die Erhöhung der Zweitwohnungs- und Vergnügungssteuer und die Anpassung der Parkgebühren, getan hätte. 

Insgesamt ist die Haushaltskonsolidierung jedoch ein fortlaufender Prozess, der nicht mit dem beschlossenen Konzept abgeschlossen ist. Hier werden im Laufe des Jahres noch weitere Beratungen und Beschlüsse folgen wie auch heute zum Beispiel die Feuerwehrgebührensatzung.

Im aktuellen Haushaltsjahr ist es uns möglich Investitionen in einer Größenordnung von
8,15 Mio. € zu tätigen, wobei es sich hierbei überwiegend um bereits begonnene Investitionsvorhaben und ausschließlich für Pflichtaufgaben handelt. Die hierfür festgesetzte Kreditermächtigung in Höhe von 6,1 Mio. € leitet sich aus dem rechnerischen Kreditbedarf her. Die tatsächlich notwendige Kredithöhe wird sich erst im Rahmen der Ausführung des Haushalts 2024 ergeben.

Sollte die aktuell geplante Kreditermächtigung tatsächlich in voller Höhe in Anspruch genommen werden müssen, so steigt der Schuldenstand von Ende 2022 zum Ende 2024 von 8,47 Mio € auf 18,79 Mio. € an und somit um knappe 10 Mio. €. Dieses liegt jedoch nicht daran, dass der Rat, der Bürgermeister und die Verwaltung nun größenwahnsinnig geworden sind und nicht haushalten können - nein, ursächlich ist der ehemaligen Entschuldungsvertrag mit dem Land, welcher richtig und auch sehr wichtig war.  Jedoch war dieser zu sehr auf eine konsequente Entschuldung bedacht, sodass sich ein erheblicher Investition- und Sanierungsstau gebildet hatte, was sich nun rächt und nachgeholt werden muss.

Zukünftig dürfen nur noch Projekte für Pflichtaufgaben priorisiert werden, bei denen auch Erlöse/Zuschüsse zur Gegenfinanzierung dieser kostenintensiven Maßnahmen generiert werden können.

Darüberhinausgehende neue Investitionsprojekte können nur erfolgen, wenn die Gegenfinanzierung über entsprechende Einzahlungen abgesichert ist. Ansonsten droht eine Überschuldung. Und hier, da sind sich natürlich auch alle einig, will keiner hinkommen.

Sie alle werden am vergangenen Samstag den Bericht über die Gemeinde Sande im Jeverschen Wochenblatt gelesen haben. Sande steht mit dem Rücken an die Wand, muss demnächst ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufstellen und weiß sich eigentlich auch keinen Rat mehr, denn die Zitrone ist bereits komplett ausgepresst. Die Realsteuersätze sind mit 650 Punkten schon die höchsten im Land und auch ansonsten ist kaum Spielraum zum Konsolidieren vorhanden.

Es ist daher sehr wichtig, dass wir drohenden negativen finanziellen Entwicklungen rechtzeitig entgegenwirken, um für eine dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde Wangerland zu sorgen.“

Frau Brandenburg-Bienek bedankte sich bei der Verwaltung für die gute Vorbereitung und die konstruktive fraktionsübergreifende Zusammenarbeit. Der Rat hat „den Ernst der Lage erkannt“ und es müssen daher alle Maßnahmen auf den Prüfstand gestellt werden, weil ansonsten eine Überschuldung droht. Dahingehend gilt es auch, alle bestehenden bzw. zukünftigen Projekte zu priorisieren. Selbstverständlich müssen auch alle möglichen Einnahmepotentiale (wie z. B. der Verkauf der Rundinsel, eine zeitnahe Bereitstellung von Gewerbeflächen und der  Generierung von möglichen Zuschüssen) ausgeschöpft werden.

Frau Dorow unterstützte die vorherigen Aussagen vollumfänglich und betonte die zielführende parteiübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen der Beschlussfassungen zum Haushaltskonsolidierungskonzept. Allerdings sah sie auch den Bund und das Land in der Pflicht, die Kommunen zu unterstützen. Angesichts der Schuldenlast, die in den kommenden Jahren nicht nur bei der Gemeinde Wangerland dramatisch anzusteigen droht, müssen sich Bund und Land in den Bereichen, wo sie ihrerseits Vorgaben gemacht haben, stärker finanziell engagieren.

Herr David mahnte das Setzen konkreter Prioritäten an. Hier müssen insbesondere Entscheidungen hinsichtlich des Verkaufs der Rundinsel und der Umsetzung des Neubaus „Feuerwehrgerätehaus Hohenkirchen“ getroffen werden.

Frau Kaiser-Fuchs sah ebenfalls die dringende Notwendigkeit, alle Projekte wie den Verkauf der Rundinsel konzeptionell mit einer konkreten zeitlichen Zielsetzung umgehend umzusetzen.

Herr Szlezak unterstützte die notwendige Priorisierung aller anstehenden Projekte. Im Rahmen der Umsetzung der Projekte ist darüber hinaus stets der tatsächlich notwendige Standard zu hinterfragen. Hier nannte er konkret den Feuerwehrbedarfsplan, der auch nach Ansicht des Gemeindefeuerwehrkommandos überprüft werden muss. Auch der Anspruch auf Ganztagsbetreuung bei den ersten Schuljahrgängen ab dem Jahre 2026 kann nur umgesetzt werden, wenn der Bund bzw. das Land die vollumfängliche Gegenfinanzierung für die von ihnen beschlossene Betreuung gewährleistet.

 

Insgesamt ist es daher auch erforderlich, unpopuläre Entscheidungen zu treffen.

Darüber hinaus gilt es, die Handlungsfähigkeit der Gemeinde im laufenden Dienstbetrieb angesichts des Schuldendienstes, der im Ergebnishaushalt über die höheren Zinsaufwendungen zu erwirtschaften ist, über zusätzliche Erträge, die über den weiteren Ausbau der Windenergie und der Photovoltaikanlagen generiert werden können, sicherzustellen.