Sitzung: 28.02.2024 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen und Energie
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: II-451-2024
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die
Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 27.014.842
€
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 27.435.413
€
1.3 der außerordentlichen Erträge auf 5.500
€
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0
€
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 25.972.737
€
2.2 der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 25.702.568
€
2.3 der Einzahlungen für
Investitionstätigkeit 1.165.100
€
2.4 der Auszahlungen für
Investitionstätigkeit 8.154.000
€
2.5 der Einzahlungen für
Finanzierungstätigkeit 6.100.000
€
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 581.700 €
festgesetzt.
Nachrichtlich: Gesamtbetrag
- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 33.237.827
€
- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 34.438.268
€
2. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) wird auf 6.100.00 € festgesetzt.
3. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht
veranschlagt.
4. Der Höchstbetrag bis zu dem im
Haushaltsjahr 2024 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen
in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 4.328.000 € festgesetzt.
5. Die Steuersätze (Hebesätze) für die
Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt.
5.1. Grundsteuer
5.1.1 für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 480
v.H.
5.1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 480
v.H.
5.2. Gewerbesteuer 480
v.H.
6. Als erheblich im Sinne des § 115 Abs. 2
Nr. 1 NKomVG gilt ein Fehlbetrag des Ergebnishaushaltes, der drei Prozent der
Aufwendungen des ordentlichen Ergebnishaushaltes im laufenden Haushaltsjahr
übersteigt und eine Deckung über die festgelegten Budgets nicht möglich ist.
7. Das vorgelegte
Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2025 – 2027 wird genehmigt.
Herr Wichmann erläuterte mit seiner nachfolgend im Wortlaut abgedruckten Rede die Haushaltslage im Jahre 2024:
„Wie ich in den
Haushaltsberatungen am vergangenen Samstag bereits ausführte, hält der Haushalt
2024 für die Ratsmitglieder eigentlich keine großen Überraschungen mehr parat,
da wir im vergangenen Jahr im September bereits sehr frühzeitig angefangen
sind, den Rat der Gemeinde Wangerland über den Haushalt 2024 und wie er sich
drohte zu entwickeln, zu informieren.
Der Rat beauftragte daraufhin die Verwaltung ein
freiwilliges Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, um den dramatischen
Entwicklungen, u.a. aufgrund der
deutlich steigenden Personalkosten, der steigender Zinskosten und den
allgemeinen, inflationsbedingten Kostensteigerungen, entgegenzuwirken.
Vor diesen herausfordernden Problemen stehen
schließlich nicht nur die Gemeinde Wangerland oder sämtliche friesländischen
Kommunen. Nein, bundesweit sind die Kommunen strukturell unterfinanziert. Hier
gilt es seitens der Länder und des Bundes für eine auskömmliche finanzielle
Ausstattung zu sorgen. Insbesondere in Bezug auf immer neue zugewiesen
Aufgaben, wie auch zum Beispiel zukünftig der Ganztagsschulbetrieb.
Über das von der Verwaltung ausgearbeitete
Haushaltssicherungskonzept wurde sodann ausgiebig beraten und dieses vom Rat in
seiner Sitzung vom 12.12.2023 auch richtigerweise beschlossen.
Hierdurch fällt der Fehlbetrag im Ergebnishaushalt
mit -415 TSD € auch um eine gute Million Euro niedriger aus, als er ohne die
ersten strukturellen Maßnahmen, wie die Erhöhung der Realsteuersätze von 450
auf 480 Prozentpunkte, sowie die Erhöhung der Zweitwohnungs- und
Vergnügungssteuer und die Anpassung der Parkgebühren, getan hätte.
Insgesamt ist die Haushaltskonsolidierung jedoch
ein fortlaufender Prozess, der nicht mit dem beschlossenen Konzept
abgeschlossen ist. Hier werden im Laufe des Jahres noch weitere Beratungen und
Beschlüsse folgen wie auch heute zum Beispiel die Feuerwehrgebührensatzung.
Im aktuellen Haushaltsjahr ist es uns möglich
Investitionen in einer Größenordnung von
8,15 Mio. € zu tätigen, wobei es sich hierbei überwiegend um bereits begonnene
Investitionsvorhaben und ausschließlich für Pflichtaufgaben handelt. Die
hierfür festgesetzte Kreditermächtigung in Höhe von 6,1 Mio. € leitet sich aus
dem rechnerischen Kreditbedarf her. Die tatsächlich notwendige Kredithöhe wird
sich erst im Rahmen der Ausführung des Haushalts 2024 ergeben.
Sollte die aktuell geplante Kreditermächtigung
tatsächlich in voller Höhe in Anspruch genommen werden müssen, so steigt der
Schuldenstand von Ende 2022 zum Ende 2024 von 8,47 Mio € auf 18,79 Mio. € an
und somit um knappe 10 Mio. €. Dieses liegt jedoch nicht daran, dass der Rat,
der Bürgermeister und die Verwaltung nun größenwahnsinnig geworden sind und
nicht haushalten können - nein, ursächlich ist der ehemaligen
Entschuldungsvertrag mit dem Land, welcher richtig und auch sehr wichtig
war. Jedoch war dieser zu sehr auf eine
konsequente Entschuldung bedacht, sodass sich ein erheblicher Investition- und
Sanierungsstau gebildet hatte, was sich nun rächt und nachgeholt werden muss.
Zukünftig dürfen nur noch Projekte für
Pflichtaufgaben priorisiert werden, bei denen auch Erlöse/Zuschüsse zur
Gegenfinanzierung dieser kostenintensiven Maßnahmen generiert werden können.
Darüberhinausgehende neue Investitionsprojekte
können nur erfolgen, wenn die Gegenfinanzierung über entsprechende Einzahlungen
abgesichert ist. Ansonsten droht eine Überschuldung. Und hier, da sind sich
natürlich auch alle einig, will keiner hinkommen.
Sie alle werden am vergangenen Samstag den Bericht
über die Gemeinde Sande im Jeverschen Wochenblatt gelesen haben. Sande steht
mit dem Rücken an die Wand, muss demnächst ein Haushaltskonsolidierungskonzept
aufstellen und weiß sich eigentlich auch keinen Rat mehr, denn die Zitrone ist
bereits komplett ausgepresst. Die Realsteuersätze sind mit 650 Punkten schon
die höchsten im Land und auch ansonsten ist kaum Spielraum zum Konsolidieren
vorhanden.
Es ist daher sehr wichtig, dass wir drohenden
negativen finanziellen Entwicklungen rechtzeitig entgegenwirken, um für eine
dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde Wangerland zu sorgen.“
Frau
Brandenburg-Bienek bedankte sich bei der Verwaltung für die gute Vorbereitung
und die konstruktive fraktionsübergreifende Zusammenarbeit. Der Rat hat „den
Ernst der Lage erkannt“ und es müssen daher alle Maßnahmen auf den Prüfstand
gestellt werden, weil ansonsten eine Überschuldung droht. Dahingehend gilt es
auch, alle bestehenden bzw. zukünftigen Projekte zu priorisieren.
Selbstverständlich müssen auch alle möglichen Einnahmepotentiale (wie z. B. der
Verkauf der Rundinsel, eine zeitnahe Bereitstellung von Gewerbeflächen und der Generierung von möglichen Zuschüssen)
ausgeschöpft werden.
Frau Dorow
unterstützte die vorherigen Aussagen vollumfänglich und betonte die
zielführende parteiübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen der
Beschlussfassungen zum Haushaltskonsolidierungskonzept. Allerdings sah sie auch
den Bund und das Land in der Pflicht, die Kommunen zu unterstützen. Angesichts
der Schuldenlast, die in den kommenden Jahren nicht nur bei der Gemeinde
Wangerland dramatisch anzusteigen droht, müssen sich Bund und Land in den
Bereichen, wo sie ihrerseits Vorgaben gemacht haben, stärker finanziell
engagieren.
Herr David mahnte das
Setzen konkreter Prioritäten an. Hier müssen insbesondere Entscheidungen
hinsichtlich des Verkaufs der Rundinsel und der Umsetzung des Neubaus „Feuerwehrgerätehaus
Hohenkirchen“ getroffen werden.
Frau Kaiser-Fuchs sah
ebenfalls die dringende Notwendigkeit, alle Projekte wie den Verkauf der
Rundinsel konzeptionell mit einer konkreten zeitlichen Zielsetzung umgehend
umzusetzen.
Herr Szlezak
unterstützte die notwendige Priorisierung aller anstehenden Projekte. Im Rahmen
der Umsetzung der Projekte ist darüber hinaus stets der tatsächlich notwendige
Standard zu hinterfragen. Hier nannte er konkret den Feuerwehrbedarfsplan, der
auch nach Ansicht des Gemeindefeuerwehrkommandos überprüft werden muss. Auch der
Anspruch auf Ganztagsbetreuung bei den ersten Schuljahrgängen ab dem Jahre 2026
kann nur umgesetzt werden, wenn der Bund bzw. das Land die vollumfängliche
Gegenfinanzierung für die von ihnen beschlossene Betreuung gewährleistet.
Insgesamt ist es daher
auch erforderlich, unpopuläre Entscheidungen zu treffen.
Darüber hinaus gilt
es, die Handlungsfähigkeit der Gemeinde im laufenden Dienstbetrieb angesichts
des Schuldendienstes, der im Ergebnishaushalt über die höheren Zinsaufwendungen
zu erwirtschaften ist, über zusätzliche Erträge, die über den weiteren Ausbau
der Windenergie und der Photovoltaikanlagen generiert werden können, sicherzustellen.