Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021

 

 

1. im Ergebnishaushalt

   mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1 der ordentlichen Erträge auf                                                                   21.231.883 €

 

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                                                   20.978.164 €

 

1.3 der außerordentlichen Erträge auf                                                                  7.000 €

 

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf                                                42.250 €

 

 

2. im Finanzhaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                     20.246.810 €

 

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                    19.621.984 €

 

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                              3.441.850 €

 

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit                                             8.424.400 €

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                        2.500.000 €

 

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                                          478.000 €

 

 

2.7. nachrichtlich: Gesamtbetrag

 

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                                               26.188.660 €

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                                              28.524.384 €

 

 

3. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 2.500.000 € festgesetzt.

 

 

4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 280.000 € festgesetzt.

 

 

 

5. Der Höchstbetrag bis zu dem im Haushaltsjahr 2021 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen,

wird auf 3.300.000 € festgesetzt.

 

 

6. Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:

 

6.1. Grundsteuer

 

6.1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)         450 v.H.

 

6.1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                         450 v.H.

 

6.2. Gewerbesteuer                                                                                                 450 v.H.

 

 

7. Das vorgelegte Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2022 – 2024 wird genehmigt.

 

 


Herr Onnen-Lübben, trug den Beschlussvorschlag vor.

 

Herr Mühlena erläuterte ausführlich den nun feststehenden Haushalt. Er sprach seinen Dank an die Fraktionen und die Verwaltung aus.

Weiterhin berichtete er umfangreich von geplanten Investitionen und dazu zugesagten Fördermitteln.

 

Frau Brandenburg-Bienek sprach im Namen der Fraktion Ihnen Dank aus.

 

Herr Szlezak schloss sich dem an.

 

Herr Cramer schloss sich dem ebenfalls an und betonte, dass sich die Gemeinde Wangerland im Rahmen des Entschuldungsvertrages vorbildlich verhalten habe. Weiter äußerte er froh zu sein, dass nach Beendigung dieses Vertrages der politischen Entfaltung nicht mehr ganz so strenge Grenzen gesetzt werden müssten, wie man es in den vergangenen Jahren erfahren habe.
Bürgerwünsche sollten, sobald es realisierbar sei, umgesetzt werden.