Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021

 

 

1. im Ergebnishaushalt

   mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1 der ordentlichen Erträge auf                                                                   21.231.883 €

 

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf                                                   20.978.164 €

 

1.3 der außerordentlichen Erträge auf                                                                  7.000 €

 

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf                                                42.250 €

 

 

2. im Finanzhaushalt

    mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                     20.246.810 €

 

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit                    19.621.984 €

 

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit                                              3.441.850 €

 

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit                                             8.424.400 €

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit                                        2.500.000 €

 

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit                                          478.000 €

 

 

2.7. nachrichtlich: Gesamtbetrag

 

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                                               26.188.660 €

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                                              28.524.384 €

 

 

3. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 2.500.000 € festgesetzt.

 

 

4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 280.000 € festgesetzt.

 

 

 

5. Der Höchstbetrag bis zu dem im Haushaltsjahr 2021 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen,

wird auf 3.300.000 € festgesetzt.

 

 

6. Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:

 

6.1. Grundsteuer

 

6.1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)         450 v.H.

 

6.1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                         450 v.H.

 

6.2. Gewerbesteuer                                                                                                 450 v.H.

 

 

7. Das vorgelegte Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2022 – 2024 wird genehmigt.

 

 

 


Herr Mühlena zollte dem Rat für die disziplinierte Haushaltspolitik der vergangenen Jahre ein großes Lob. Mit dem vorgelegten Entwurf zum Haushalt 2021 wird der politische Wille nach Nachholung der Investionen, die aufgrund der Pandemie im vergangenen Jahr nicht erfolgten, umgesetzt. Der heute eingebrachte Haushaltsentwurf weist daher eine Rekord-Investitionssumme aus. Die Gegenfinanzierung der Investitionstätigkeit ist über bereits vorliegende Bewilligungsbescheide im Rahmen des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses Hooksiel, der Verlegung des Kindergartens Hohenkirchen, der Grundsanierung des Radweges auf der ehem. Bahntrasse, der Umsetzung des Ortsbeleuchtungskonzeptes, der Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen oder  der Maßnahmen des Digitalpaktes teilweise gegenfinanziert. Angesichts des erheblichen Investitionsvolumens ist jedoch eine geplante Kreditaufnahme von 2,5 Mio. € vorgesehen. Da die Gemeinde Wangerland das hohe Ertragsniveau der Jahre vor der Pandemielage genutzt hat, um in den Phasen einer schlechteren Haushaltsentwicklung weiterhin ihre Aufgabenerfüllung sicherzustellen, und die Kreditermächtigung für Aufgaben der Daseinssorge erfolgt, bittet er um entsprechende Zustimmung. Die investiven Kredite des Kernhaushaltes konnten seit 1.1.2014 um 2.636,701,10 € zurückgeführt werden. Liquiditätskredite konnten mit Hilfe des Zukunftsvertrages gänzlich um 8,5 Mio. abgebaut werden. Zusammenfassend stellte Herr Mühlena heraus, dass sich die Haushaltswirtschaft der Gemeinde Wangerland „vom Saulus zum Paulus“ gewandelt hat.  Obwohl die Regelungen des Zukunftsvertrages in diesem Jahre enden, warb Herr Mühlena weiterhin für eine mit Augenmaß ausgerichtete zukünftige Haushaltspolitik.

 

Herr Osterkamp stellte in seinem (dieser Niederschrift beigefügten) Redebeitrag die Eckpunkte des Haushaltes 2021 vor.

 

Herr Onnen-Lübben dankte für die solide Haushaltsplanung und  sprach  – auch in Namen aller Ausschussmitglieder – den Dank für die diesjährigen konstruktiven Haushaltsklausurberatungen aus.

 

Im Namen der CDU-FDP Gruppe attestierte Herr Thomssen, dass der vorgelegte Haushaltsentwurf solide durchfinanziert sei. Die CDU-FDP Gruppe kann daher seine Zustimmung zum Haushalt 2021 geben.

 

Herr Cramer hob heraus, dass es trotz der einschränkenden Regelungen des Zukunftsvertrages gelungen sei, in den vergangenen Jahren gut zu wirtschaften. Viele Projekte bei den Aufgaben der Daseinsvorsorge konnten zielführend umgesetzt werden. Es gilt jedoch den Investitionsstau im Bereich des Infrastruktuvermögens und die Begrenzung der freiw. Aufgaben auf einen Prozentsatz von 3 % der Aufwendungen des Ergebnishaushaltes zu monieren. Weiterhin mahnte er eine Lösung des Zuschussbedarfs für die Kindergärten an. Die stetig wachsenden finanziellen Belastungen können nicht mehr alleinig von den kreisangehörigen Gemeinden getragen werden.

 

Frau Kirschner hob die gewonnenen Spielräume aufgrund der soliden Haushaltsführung der vergangenen Jahr  hervor. Auch Frau Kirschner betonte die maßvollen Investitionen  in den Einrichtungen der Daseinsvorsorge in den vergangenen Jahren.  In Zusammenhang mit dem Investitionsstau beim Infrastrukturvermögen verwies sie auf eine strukturelle Aufgabe. Hier gilt es langfristige Lösungen anzustreben.  

 

Herr Szlezak betonte, dass sich die konsequente gemeinsame Haushaltspolitik der vergangenen Jahre auszahle. Die eingeplante Kreditaufnahme ist aufgrund der anstehenden Aufgaben wie der Umsetzung der Feuerwehrbedarfsplanung unerlässlich. Positiv stellte er in diesem Zusammenhang heraus, dass zur Gegenfinanzierung bereits entsprechende Bewilliungsbescheide vorliegen. Die SPD Fraktion werde dem Entwurf daher ihre Zustimmung geben.