Beschlussvorschlag:

Dem Antrag der Wangerland Touristik GmbH wird entsprochen.

Die Gemeinde Wangerland beschließt die Aufstellung der 121. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sonderbaufläche Deichbatterie) . Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan (Anlage 2 zum Antrag).

Die Gemeinde Wangerland beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. II/7a „Horumersiel-Schillig“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan (Anlage 2 zum Antrag).

Die Wangerland Touristik GmbH als Vorhabenträgerin hat ein geeignetes Planungsbüro mit der Erstellung der Planentwürfe zu ihren Lasten zu beauftragen. Außerdem hat sie sämtliche bei der Gemeinde anfallenden Kosten für die Durchführung des Verfahrens zu tragen.

 


Herr Weydringer stellte die Planungsinhalte für die Änderung des Bebauungsplanes vor. Die Präsentation zum Vortrag ist dieser Niederschrift beigefügt.