Beschluss:

Bezüglich der eingegangenen Hinweise und Anregungen werden die dieser Vorlage beigefügten Abwägungsergebnisse gebilligt und beschlossen.

Der Rat beschließt den Bebauungsplan Nr. V/17 „Elisabethgroden“ mit Begründung aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 des Baugesetzbuches, der Baunutzungsverordnung sowie der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes der jeweils gültigen Fassung.