Beschluss:
Bezüglich der eingegangenen
Hinweise und Anregungen werden die dieser Vorlage beigefügten
Abwägungsergebnisse gebilligt und beschlossen.
Der Rat beschließt den
Bebauungsplan Nr. V/17 „Elisabethgroden“ mit Begründung aufgrund der §§ 1 Abs.
3 und 10 des Baugesetzbuches, der Baunutzungsverordnung sowie der §§ 10 und 58
des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes der jeweils gültigen Fassung.