Beschluss:
Bezüglich der eingegangenen
Hinweise und Anregungen werden die dieser Vorlage beigefügten
Abwägungsergebnisse gebilligt und beschlossen.
Der Rat beschließt den
Bebauungsplan Nr. I/22 „Hohenkirchen – Baugebiet Am Wangermeer Süd“ mit
Begründung aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 des Baugesetzbuches, der
Baunutzungsverordnung sowie der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes der jeweils gültigen Fassung.