Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschlussvorschlag:

Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I/1 „Hohenkirchen-Nord“ wird in der vorgelegten Fassung gebilligt und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB wird gleichzeitig durchgeführt.

 


Herr Walther stellte die Planung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I/1 (Hohenkirchen-Nord) vor. Die Präsentation zum Vortrag ist dieser Niederschrift beigefügt.