Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschlussvorschlag:

Bezüglich der eingegangenen Hinweise und Anregungen werden die dieser Vorlage beigefügten Abwägungsergebnisse gebilligt und beschlossen.

Der Rat beschließt den Bebauungsplan Nr. V/17 „Elisabethgroden“ mit Begründung aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 des Baugesetzbuches, der Baunutzungsverordnung sowie der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes der jeweils gültigen Fassung.

 


Herr Lux stellte die Planung und die Abwägung zum Bebauungsplan Nr. V/17 „Elisabethgroden“ vor. Die Präsentation zum Vortrag ist dieser Niederschrift beigefügt. Die TOP A/5.1 und A/5.2 wurden zusammen beraten.

 

Herr Lux erläuterte insbesondere die Stellungnahme der IHK und die daraus resultierende Klarstellung in Bezug auf die Verkaufsfläche des Hofladens im Bebauungsplan, textliche Festsetzung Nr. 1.2.