Sitzung: 10.03.2020 Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Sanierung
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Vorlage: III-518-2020
Beschlussvorschlag:
Bezüglich der eingegangenen
Hinweise und Anregungen werden die dieser Vorlage beigefügten
Abwägungsergebnisse gebilligt und beschlossen.
Der Rat beschließt den
Bebauungsplan Nr. V/17 „Elisabethgroden“ mit Begründung aufgrund der §§ 1 Abs.
3 und 10 des Baugesetzbuches, der Baunutzungsverordnung sowie der §§ 10 und 58
des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes der jeweils gültigen Fassung.
Herr Lux stellte die Planung und die Abwägung zum Bebauungsplan Nr. V/17 „Elisabethgroden“ vor. Die Präsentation zum Vortrag ist dieser Niederschrift beigefügt. Die TOP A/5.1 und A/5.2 wurden zusammen beraten.
Herr Lux erläuterte insbesondere die Stellungnahme der IHK und die daraus resultierende Klarstellung in Bezug auf die Verkaufsfläche des Hofladens im Bebauungsplan, textliche Festsetzung Nr. 1.2.