Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschlussvorschlag:

Die Auswertungen der Beteiligungen mit den dieser Vorlage beigefügten Abwägungsvorschlägen werden zur Kenntnis genommen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. III/42 (Hooksiel – Baugebiet Hohe Weg) in der vorgelegten Fassung wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig durchgeführt.

 


Herr Weydringer stellte die Planung und die Abwägung zum Bebauungsplan Nr. III/42 „Hooksiel – Baugebiet Hohe Weg“ ausführlich vor. Die Präsentation zum Vortrag ist dieser Niederschrift beigefügt. Die TOP A/6.3 und A/6.4 wurden zusammen beraten.

 

Herr Ulfers lobte den Vortrag und sprach von einer schönen Planung für den Ort Hooksiel. In den vergangenen Jahren wurden in Hooksiel immer neue Baugebiete ausgewiesen, wobei auch immer wieder Ferien- oder Zweitwohnungen entstanden sind. Diese Planung beinhaltet erstmals Regelungen, die eine solche Entwicklung verhindern. Auch der geplante Standort für die Feuerwehr ist unter Berücksichtigung von brandschutzrechtlichen Aspekten und Vorgaben als folgerichtig zu bezeichnen.

 

Herr Behrens-Focken sprach die Thematik „Gründung/Bohren/Rammen“ an. Er bat darum eine Regelung anzustreben, nach der dem Bohren der Vorrang eingeräumt wird.

 

Frau Heitmann-Schmacker sagte zu, diesen Aspekt bei noch zu führenden Gesprächen mit dem Erschließungsträger ansprechen zu wollen. Darüber hinaus wies sie darauf hin, dass aufgrund der hohen Nachfrage nach Baugrundstücken keine abschnittsweise Erschließung der Baugebiete in Hooksiel und Hohenkirchen erfolgen soll.

 

Herr Manott erkundigte sich, wie der Bedarf nach Wohnraum ermittelt wurde. Frau Heitmann-Schmacker teilte mit, dass dies im Rahmen der Erstellung des Wohnraumversorgungskonzeptes erfolgt ist.