Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Wangerland beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/23 „Hohenkirchen – Wangermeer-Süd, Hausboote“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Übersichtsplan.

 

Die Antragsteller haben ein geeignetes Planungsbüro mit der Erstellung der Planentwürfe zu ihren Lasten zu beauftragen. Außerdem haben die Antragsteller sämtliche bei der Gemeinde anfallenden Kosten für die Durchführung des Verfahrens zu tragen.


Frau Erhorn stellte die Planung anhand der beigefügten Präsentation vor. Der Geltungsbereich umfaßt eine Fläche von 0,2 ha (Tiefe: 20 m, Länge: 100 m) am südlichen Arm des Wangermeeres. Die Zuwegung der geplanten Bootshäuser erfolgt über einen Steg, der an den parallel zum Geltungsbereich verlaufenden Weg und damit an die Landesstraße 809 anschließt. Stellplätze sind im Bereich des Wohnmobilstellplatzes vorgesehen.

 

Herr Gebhardt erläuterte das Vorhaben. Die Hausboote eignen sich zum Wohnen und liegen in Querrichtung zum Steg. Ein vorgelagerter fest installierter Steg bedient alle Boote. Diese gehen mit dem Wasserstand mit. 

 

Hinsichtlich der von den Ratsherren Tammen und Ulfers nachgefragten Unterhaltung verwies Herr Hoffmann auf eine spätere grundsätzliche Abstimmung. Rechte und Pflichten sollen vertraglich auf die zukünftigen Eigentümer übergehen.