Beschluss:
Bezüglich der eingegangenen
Hinweise und Anregungen werden die dieser Vorlage beigefügten
Abwägungsergebnisse gebilligt und beschlossen.
Der Rat beschließt die
Innenbereichssatzung „Hohenkirchen-Süd“ mit Begründung aufgrund des § 34 Abs. 4
Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches und der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung.
Herr Ostermann nahm an Beratung und Abstimmung wegen Interessenwiderstreits
nicht teil.