Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschluss:

Bezüglich der eingegangenen Hinweise und Anregungen werden die dieser Vorlage beigefügten Abwägungsergebnisse gebilligt und beschlossen.

 

Der Rat beschließt die Innenbereichssatzung „Hohenkirchen-Süd“ mit Begründung aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches und der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung.


Herr Ostermann nahm an Beratung und Abstimmung wegen Interessenwiderstreits nicht teil.