Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Wangerland beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Hohenkirchen-Gewerbegebiet“ im beschleunigtem Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB). Der Geltungsbereich ergibt sich aus der beigefügten Planskizze.

 

Die Antragstellerin hat ein geeignetes Planungsbüro mit der Erstellung des Planentwurfes zu ihren Lasten zu beauftragen und sämtliche bei der Gemeinde anfallenden Kosten für die Durchführung des Verfahrens zu tragen.


Herr Dr. Gramann skizzierte das Vorhaben und stellte den geplanten Geltungsbereich vor. Die Präsentation zum Vortrag ist dieser Niederschrift beigefügt.