Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschlussvorschlag:

Bezüglich der eingegangenen Hinweise und Anregungen werden die dieser Vorlage beigefügten Abwägungsergebnisse gebilligt und beschlossen.

 

Der Rat beschließt den Bebauungsplan Nr. II/19 „Ferienhof Wiarder Altendeich“ mit Begründung aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 des Baugesetzbuches, der Baunutzungsverordnung sowie der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes der jeweils gültigen Fassung.

 


Herr Weydringer stellte die wesentlichen Planungsinhalte vor und erläuterte die im Rahmen der öffentlichen Auslegung bzw. der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Hinweise und Anregungen. Die Präsentation zum Vortrag ist dieser Niederschrift beigefügt.

 

Herr Cramer erkundigte sich, wie sich die Straßenverkehrsbehörde in Aurich zu den verkehrlichen Belangen und zusätzlichen Verkehren durch das Vorhaben geäußert habe.

 

Herr Weydringer erläuterte, dass im Rahmen der Trägerbeteiligung eine Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde eingegangen ist, die sich auf die Zu- und Abfahrten zur Kreisstraße, zum Blendschutz und zum Abstand der Stellplatzanlage zur K 87 beschränkt. 

 

Herr Ulfers befürwortete die Planung, da sie sich in der Fremdenverkehrlichen Schwerpunktzone befindet und damit den Planungswillen der Gemeinde für diesen Bereich unterstützt.