Sitzung: 30.05.2017 Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Sanierung
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Vorlage: III-965-2017
Beschlussvorschlag:
Bezüglich der eingegangenen Hinweise und Anregungen
werden die dieser Vorlage beigefügten Abwägungsergebnisse gebilligt und
beschlossen.
Der Rat beschließt den Bebauungsplan Nr. II/19 „Ferienhof
Wiarder Altendeich“ mit Begründung aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 des
Baugesetzbuches, der Baunutzungsverordnung sowie der §§ 10 und 58 des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes der jeweils gültigen Fassung.
Herr Weydringer stellte die wesentlichen Planungsinhalte vor und erläuterte die im Rahmen der öffentlichen Auslegung bzw. der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Hinweise und Anregungen. Die Präsentation zum Vortrag ist dieser Niederschrift beigefügt.
Herr Cramer erkundigte sich, wie sich die Straßenverkehrsbehörde in Aurich zu den verkehrlichen Belangen und zusätzlichen Verkehren durch das Vorhaben geäußert habe.
Herr Weydringer erläuterte, dass im Rahmen der Trägerbeteiligung eine Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde eingegangen ist, die sich auf die Zu- und Abfahrten zur Kreisstraße, zum Blendschutz und zum Abstand der Stellplatzanlage zur K 87 beschränkt.
Herr Ulfers befürwortete die Planung, da sie sich in der Fremdenverkehrlichen Schwerpunktzone befindet und damit den Planungswillen der Gemeinde für diesen Bereich unterstützt.