Beschlussvorschlag:
Bezüglich der eingegangenen Hinweise und Anregungen
werden die dieser Vorlage beigefügten Abwägungsergebnisse gebilligt und
beschlossen.
Der Rat beschließt den Bebauungsplan Nr. I/20
„Hohenkirchen-Wangermeer-Ost“ mit Begründung aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10
des Baugesetzbuches, der Baunutzungsverordnung sowie der §§ 10 und 58 des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes der jeweils gültigen Fassung.
Der Bürgermeister führte in den Sachverhalt ein.
Ohne Wortmeldung wurde sodann über den Beschlussvorschlag abgestimmt.