Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschlussvorschlag:

Dem Antrag von Herrn Schild wird entsprochen. Die Gemeinde Wangerland beschließt die Aufstellung der 109. Flächennutzungsplanänderung (Elisabethgroden) und des Bebauungsplanes Nr. V/17 „Elisabethgroden“. Die genauen Geltungsbereiche ergeben sich aus den beigefügten Lageplänen.

 

Herr Schild als Vorhabenträger hat ein geeignetes Planungsbüro mit der Erstellung der Planentwürfe zu seinen Lasten zu beauftragen. Außerdem hat er sämtliche bei der Gemeinde anfallenden Kosten für die Durchführung des Verfahrens zu tragen.


Herr Lux stellte die Planung anhand eines Konzeptentwurfes vor. Er wies darauf hin, dass der neben der Landwirtschaft ausgeübte gewerbliche Betrieb mit Restauration und Vermietung an Feriengästen in den letzten Jahren stetig gewachsen sei. Diese und die zukünftige Entwicklung erfordere nun eine geordnete städtebauliche Grundlage.