Sitzung: 07.03.2017 Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Sanierung
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Vorlage: III-925-2017
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag von Herrn Schild wird entsprochen. Die
Gemeinde Wangerland beschließt die Aufstellung der 109. Flächennutzungsplanänderung (Elisabethgroden) und des
Bebauungsplanes Nr. V/17 „Elisabethgroden“. Die genauen Geltungsbereiche ergeben sich aus den beigefügten Lageplänen.
Herr Schild als
Vorhabenträger hat ein geeignetes Planungsbüro mit der Erstellung der
Planentwürfe zu seinen Lasten zu beauftragen. Außerdem hat er sämtliche bei der
Gemeinde anfallenden Kosten für die Durchführung des Verfahrens zu tragen.
Herr Lux stellte die Planung anhand eines Konzeptentwurfes vor. Er wies darauf hin, dass der neben der Landwirtschaft ausgeübte gewerbliche Betrieb mit Restauration und Vermietung an Feriengästen in den letzten Jahren stetig gewachsen sei. Diese und die zukünftige Entwicklung erfordere nun eine geordnete städtebauliche Grundlage.