Beschlussvorschlag:

Bezüglich der eingegangenen Hinweise und Anregungen werden die dieser Vorlage beigefügten Abwägungsergebnisse gebilligt und beschlossen.

 

Der Rat beschließt den Bebauungsplan Nr. II/17 „Horumersiel – Sondergebiet Einzelhandel/Andelweg“ mit Begründung aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 des Baugestzbuches, der Baunutzungsverordnung sowie der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes der jeweils gültigen Fassung.

 

Die 4. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wangerland im Bereich des Bebauungsplanes Nr. II/17 „Horumersiel – Einzelhandel/Andelweg“ wird zur Kenntnis genommen.


Herr Lux erläuterte die Planung und wies darauf hin, dass sich die ursprünglich seitens des Vorhabenträgers angestrebte Erhöhung der Verkaufsfläche von 1.200  auf 1.650 qm nicht verwirklichen ließ. Dies liegt darin begründet, dass die Gemeinde zwischenzeitlich ein Einzelhandelsgutachten hat erstellen lassen. Eine speziell für dieses Vorhaben erstellte Verträglichkeitsanalyse hat ergeben, dass die Verkaufsfläche auf 1.400 qm erweitert werden kann.

 

Herr Lux wies außerdem darauf hin, dass nach Ablauf der Beteiligungsfrist noch die Stellungnahme der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer (IHK) eingegangen ist.

Herr Mühlena teilte hierzu mit, dass bzgl. der Stellungahme der IHK noch eine Auswertung der Verwaltung zu den anstehenden Sitzungen des Verwaltungsausschusses bzw. des Rates erfolgen werde.