Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschluss:

Bezüglich der eingegangenen Hinweise und Anregungen werden die dieser Vorlage beigefügten Abwägungsergebnisse gebilligt und beschlossen.

 

Der Rat beschließt den Bebauungsplan Nr. III/35 „Hooksiel – Sondergebiet Einzelhandel/Bäderstraße“ mit Begründung aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 des Baugesetzbuches, der Baunutzungsverordnung sowie der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassuungsgesetzes der jeweils gültigen Fassung.

 

Die 2. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wangerland im Bereich des Bebauungsplanes Nr. III/35 Hooksiel – Sondergebiet Einzelhandel/Bäderstraße“ wird zur Kenntnis genommen.