Beschluss:
Bezüglich der eingegangenen
Hinweise und Anregungen werden die dieser Vorlage beigefügten
Abwägungsergebnisse gebilligt und beschlossen.
Der Rat beschließt den
Bebauungsplan Nr. III/35 „Hooksiel – Sondergebiet Einzelhandel/Bäderstraße“ mit
Begründung aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 des Baugesetzbuches, der
Baunutzungsverordnung sowie der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen
Kommunalverfassuungsgesetzes der jeweils gültigen Fassung.
Die 2. Berichtigung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wangerland im Bereich des Bebauungsplanes
Nr. III/35 Hooksiel – Sondergebiet Einzelhandel/Bäderstraße“ wird zur Kenntnis
genommen.