Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschlussvorschlag:

Die Auswertungen der Beteiligungen mit den dieser Vorlage beigefügten Abwägungsvorschlägen werden zur Kenntnis genommen.

 

Der Entwurf der 101. Flächennutzungsplanänderung (Hohenkirchen Wangermeer) in der vorgelegten Fassung wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig durchgeführt.


Frau gr. Austing und Herr Diekmann erläuterten die Änderungen der Abwägungsvorschläge und der Entwurfsbegründung. Zwischenzeitlich haben Abstimmungsgespräche zwischen der Gemeinde und der Nieders. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr über die Anbindung des Parkplatzes Süd an die L 809 und die Einmündung der Grimmenser Straße stattgefunden. Die Ausbauplanung der Anbindung und des Parkplatzes wurden in Auftrag gegeben und wird in Varianten untersucht. Außerdem wurde eine Verkehrszählung in Gottels vor und nach Eröffnung der Fußballgolfanlage durchgeführt.

 

Den Zuhörern wurde zu diesem TOP die Möglichkeit gegeben sich zu äußern.

 

Herr Schücking bemängelte, dass die Fußballgolfanlage vor der Offenlage der FNP-Änderung den Betrieb aufnahm und die Verkehrszählung während des Betriebes des Fussballgolfplatzes außerhalb der Ferienzeiten von Nordrhein-Westfalen durchgeführt worden ist. Damit würden die Ergebnisse verfälscht.

 

Frau Heitmann-Schmacker antwortete, dass die Zähltafeln von der Nieders. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zur Verfügung gestellt wurden und damit von der Gemeinde nicht immer eingesetzt werden könnten. Sie erläuterte, dass nicht die Verkehrsmenge, sondern die Straßenbeschaffenheit des Grimmenser Weges im Bereich Gottels problematisch ist. Diese sollte verbessert und eine einvernehmliche Lösung herbeigeführt werden.


Abstimmungsergebnis: