Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich dafür

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

Der Entwurf der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes (Hooksiel - Freizeitanlage Traberhof) und der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. III/28 „Hooksiel - Freizeitanlage Traberhof“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan in der vorgelegten Fassung wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich ausgelegt. Die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig durchgeführt.


Herr Meppen schlug vor, die Hoffläche mit den umfassenden Fremdenverkehrlichen- und Verwaltungsbetriebsteilen des Unternehmens in das Plangebiet einzubeziehen um Konflikte, die sich daraus ergeben können, dass die Fläche sonst auch in der Zukunft im Außenbereich liegt, zu vermeiden.

Der Anregung wurde mehrheitlich nicht gefolgt.