Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschlussvorschlag:

Der Entwurf der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. II/9 „Horumersiel-West“ in der vorgelegten Fassung wird gebilligt und nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. mit § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 i. V. mit § 4 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig durchgeführt.


Herr Eilers trug seine Bedenken vor, weil mit der Änderung des Bebauungsplanes der Bau von Ferienwohnungen ermöglicht wird. Er vertrat die Auffassung, dass es in Horumersiel bereits genügend Ferienwohnungen gibt.