Sitzung: 26.02.2013 Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Sanierung
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Vorlage: III-235-2013
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf der 1. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes Nr. II/9 „Horumersiel-West“ in der vorgelegten Fassung wird
gebilligt und nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. mit § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 i. V. mit § 4 Abs. 2 BauGB wird
gleichzeitig durchgeführt.
Herr Eilers trug seine Bedenken vor, weil mit der Änderung des Bebauungsplanes der Bau von Ferienwohnungen ermöglicht wird. Er vertrat die Auffassung, dass es in Horumersiel bereits genügend Ferienwohnungen gibt.