Herr Hinrichs nahm die Pflichtenbelehrung nach den Bestimmungen des § 43 NKomVG vor. Er wies dabei insbesondere auf die nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin. Der Hinweis auf diese Vorschriften wurde aktenkundig gemacht. Allen Ratsmitgliedern wurde bereits im Vorfeld eine neue Textausgabe der Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (Thiele, 1. Auflage) ausgehändigt.

 

Alle Ratsmitglieder wurden durch Herrn Hinrichs nach § 43 NKomVG durch Handschlag verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.