Sitzung: 11.10.2011 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich dafür
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 1
Vorlage: II-885-2011
Beschluss:
Der
Rat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1.
Nach-tragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 mit folgenden Festsetzungen:
- Verwaltungshaushalt
1.1.
Einnahmen von 16.972.500 € gegenüber
bisher 16.650.700 €
1.2.
Ausgaben von 26.326.800 € gegenüber
bisher 26.026.400 €
- Vermögenshaushalt
2.1.
Einnahmen von 5.225.600 € gegenüber
bisher 4.918.400 €
2.2.
Ausgaben von 5.225.600 € gegenüber bisher
4.918.400 €
- Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird
gegenüber der bisherigen Festsetzung von 1.646.700 € um 204.800 € erhöht und
damit auf 1.851.500 € festgesetzt.
- Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird
gegenüber der bisherigen Festsetzung von 668.000 € um 102.000 € erhöht und
damit auf 770.000 € festgesetzt.
- Kassenkredite
Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite im Haushaltsjahr
2011 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden
dürfen, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht verändert.
- Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden
nicht geändert.
Investitionsprogramm
Das vorgelegte Investitionsprogramm für die Jahre 2010 –
2015 wird genehmigt.