Beschluss:

Der Rat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nach-tragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 mit folgenden Festsetzungen:

 

  1. Verwaltungshaushalt

1.1.        Einnahmen von 16.972.500 € gegenüber bisher 16.650.700 €

1.2.        Ausgaben von 26.326.800 € gegenüber bisher 26.026.400 €

 

  1. Vermögenshaushalt

2.1.        Einnahmen von 5.225.600 € gegenüber bisher 4.918.400 €

2.2.        Ausgaben von 5.225.600 € gegenüber bisher 4.918.400 €

 

  1. Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung von 1.646.700 € um 204.800 € erhöht und damit auf 1.851.500 € festgesetzt.

 

  1. Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung von 668.000 € um 102.000 € erhöht und damit auf 770.000 € festgesetzt.

 

  1. Kassenkredite

Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite im Haushaltsjahr 2011 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht verändert.

 

  1. Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden nicht geändert.

 

 

Investitionsprogramm

Das vorgelegte Investitionsprogramm für die Jahre 2010 – 2015 wird genehmigt.