Beschluss:
Bezüglich der eingegangenen Hinweise und Anregungen
werden die dieser Niederschrift beigefügten Abwägungsergebnisse gebilligt und
beschlossen.
Der Rat beschließt aufgrund der §§ 2 und 5 des Baugesetzbuches sowie der §§ 6 und 40 der Nds. Gemeindeordnung in der jeweils gültigen Fassung die 81. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wangerland (Hohenkirchen-Spielstadt) mit der Begründung und Umweltbericht.