Beschluss:
Bezüglich der eingegangenen Hinweise und Anregungen
werden die dieser Niederschrift beigefügten Abwägungsergebnisse gebilligt und
beschlossen.
Der Rat beschließt den Bebauungsplan I/14
„Hohenkirchen-Spielstadt“ mit Begründung und Umweltbericht aufgrund der §§ 1
Abs. 3 und 10 des Baugesetzbuches, der Baunutzungsverordnung sowie der §§ 6 und
40 der Nds. Gemeindeordnung in der jeweils gültigen Fassung als Satzung.