Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Wangerland beschließt die anliegenden Satzungen über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Gemeinde Wangerland (Fremdenverkehrsbeitragssatzungen) für die Jahre 1999 – 2008 auf der Grundlage der vorgelegten Kalkulationen für die Jahre 1999 – 2008.

 


Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Gramberger Herrn Plaumann von der Kommuna Treuhand GmbH.

 

Herr Plaumann ging zunächst auf den Anlass für die Neukalkulation für die Jahre 1999 – 2008 ein. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat ein Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg aus dem Jahre 2007 bestätigt und die Fremdenverkehrsbeitragssatzungen der Gemeinde Wangerland der Jahre 1999 bis 2008 für unwirksam erklärt. Danach müssen auch Eigentümer von vermieteten Räumlichkeiten, deren Nutzer überwiegend vom Fremdenverkehr profitieren, zum Fremdenverkehrsbeitrag herangezogen werden. Bisher wurden nur die Mieter zum Beispiel eines Ladengeschäftes entsprechend veranlagt und nicht zusätzlich der Eigentümer. Diese Regelung war nicht in der Mustersatzung für das Land Niedersachsen enthalten. Anschließend erläuterte Herr Plaumann die Grundlagen und die Durchführung der Fremdenverkehrsbeitragskalkulation. Die Inhalte seines Vortrages sind dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Auf Nachfrage von Herrn Cramer erläuterte Herr Podein die Auswirkungen der neuen Fremdenverkehrsbeitragssatzungen für die Jahre 1999 – 2008 auf der Grundlage der vorgelegten Kalkulationen für die Jahre 1999 – 2008. Demnach betreffen die Änderungen ausschließlich nur die offenen Verfahren, wobei eine Schlechterstellung des betroffenen Beitragszahlerkreises nicht erfolgt. Sofern aufgrund der Neukalkulationen geringere Beiträge zu leisten sind, werden Änderungsbescheide an die Beitragspflichtigen ergehen. Wären höhere Fremdenverkehrsbeiträge zu leisten, bleibt es für die Pflichtigen bei den bisherigen Beiträgen.

 

Weiterhin fragte Herr Cramer nach den finanziellen Auswirkungen. Sowohl Herr Plaumann als auch Herr Podein erläuterten, dass sich insgesamt keine negativen monetären Auswirkungen für die Gemeinde bzw. der Wangerland Touristik ergeben, weil neben den Auswirkungen aufgrund der Beitragserstattungen auch die Beitragspflichtigen, die bislang keine Zahlungen geleistet haben, zu berücksichtigen seien.

 

Aufgrund der von Herrn Cramer vorgebrachten Bedenken machte Frau Heitmann deutlich, dass die Vorgaben des Ober- bzw. Verwaltungsgerichts mit den Fremdenverkehrsbeitragssatzungen für die Jahre 1999 – 2008 auf der Grundlage der vorgelegten Kalkulationen für die Jahre 1999 – 2008 eindeutig umgesetzt werden und kein finanzieller Schaden entsteht.

 

Schließlich stellte Herr Gramberger fest, dass im Rahmen der Neufassungen die Hinweise der Verwaltungsgerichte umgesetzt werden und damit Rechtssicherheit geschaffen wird.