Sitzung: 31.08.2011 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen und Tourismus
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Vorlage: VWW-873-2011
Beschlussvorschlag:
Auf Grund der gesetzlichen Vorschriften und der
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages wird festgestellt, dass die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Unternehmens geordnet sind und die wirtschaftlichen
Verhältnisse zur Beanstandung keinen Anlass geben.
Die zusätzliche Prüfung gemäss § 53 HGrG hat die
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung festgestellt.
Das Organ Geschäftsführung ist seinen Aufsichts- und
Führungspflichten hinreichend nachgekommen und wird entlastet.
Frau Heitmann und Herr Meinen verließen wegen Interessenwiderstreits den Beratungsraum.