Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschlussvorschlag:

Auf Grund der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages wird festgestellt, dass die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens geordnet sind und die wirtschaftlichen Verhältnisse zur Beanstandung keinen Anlass geben.

 

Die zusätzliche Prüfung gem. § 53 HGrG hat die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung festgestellt.

 

Das Organ Geschäftsführung ist seinen Aufsichts- und Führungspflichten hinreichend nachgekommen und wird entlastet.

 


Vorsitzender Gramberger, Beigeordneter Lammers und Ratsherr Cramer sprachen den beiden Geschäftsführern für ihr außerordentliches Engagement ein besonderes Lob aus.

 

Frau Heitmann und Herr Meinen verließen wegen Interessenwiderstreits den Beratungsraum.