Sitzung: 31.08.2011 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen und Tourismus
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Vorlage: GWW-876-2011
Beschlussvorschlag:
Auf Grund der gesetzlichen Vorschriften und der
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages wird festgestellt, dass die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Unternehmens geordnet sind und die wirtschaftlichen
Verhältnisse zur Beanstandung keinen Anlass geben.
Die zusätzliche Prüfung gem. § 53 HGrG hat die
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung festgestellt.
Das Organ Geschäftsführung ist seinen Aufsichts- und
Führungspflichten hinreichend nachgekommen und wird entlastet.
Vorsitzender Gramberger, Beigeordneter Lammers und Ratsherr Cramer sprachen den beiden Geschäftsführern für ihr außerordentliches Engagement ein besonderes Lob aus.
Frau Heitmann und Herr Meinen verließen wegen Interessenwiderstreits den Beratungsraum.