Beschluss:
Zu den Hinweisen und Anregungen wird entsprechend der dieser Verwaltungsvorlage beigefügten Abwägungsergebnisse Stellung genommen.
Der Rat beschließt die
Ergänzungssatzung „Horumersiel-West“ mit der Begründung aufgrund des § 34 Abs.
4 Nr. 3 Baugesetzbuch und der §§ 6 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung
in der jeweils gültigen Fassung als Satzung.