Sitzung: 28.06.2011 Rat
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich dafür
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 1
Vorlage: WTG-833-2011
Beschluss:
Auf Grund der gesetzlichen
Vorschriften und der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages wird festgestellt,
dass die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens geordnet sind und
die wirtschaftlichen Verhältnisse zur Beanstandung keinen Anlass geben.
Die zusätzliche Prüfung gemäß
§ 53 HGrG hat die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung festgestellt.
Das Organ Geschäftsführung ist
seinen Aufsichts- bzw. Führungspflichten hinreichend nachgekommen und wird
entlastet.
Herr Cramer verwies darauf, dass eine Entlastung der Geschäftsführung wegen Treuewidrigkeit nicht erfolgen dürfe. Hier liege s. E. ein Pflichtenverstoß der Geschäftsführung bei Aufsicht und Führung der Gesellschaft vor. Mithin würde eine Entlastung durch den Rat der Gemeinde Wangerland die Geschäftsführung aus einem etwaigen Regress entlassen.
Herr Hinrichs teilte mit, dass die Juristen und Steuerprüfer der Fa. FIDES, Herr Hoppe und Herr Tietjen, zu dieser Angelegenheit eingeladen worden sind. Er bat Herrn Hoppe um eine Stellungnahme.
Herr Hoppe gab anliegende Stellungnahme zur Kenntnis.
Herr Cramer beantragte die namentliche Abstimmung.
Über diesen Antrag wurde wie folgt abgestimmt:
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich
dagegen, 1 Ja 23 Nein 2 Enthaltungen