Sitzung: 15.06.2011 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen und Tourismus
Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich dafür
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: WTG-833-2011
Beschlussvorschlag:
Auf Grund der gesetzlichen Vorschriften und der
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages wird festgestellt, dass die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Unternehmens geordnet sind und die wirtschaftlichen
Verhältnisse zur Beanstandung keinen Anlass geben.
Die zusätzliche Prüfung gemäß § 53 HGrG hat die
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung festgestellt.
Das Organ Geschäftsführung ist seinen Aufsichts- bzw.
Führungspflichten hinreichend nachgekommen und wird entlastet.