Sitzung: 15.06.2011 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen und Tourismus
Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Vorlage: II-813-2011
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt den Bericht über die überörtliche Prüfung
der Haushaltsjahre 2005 bis 2007 mit folgendem Bestätigungsvermerk zur
Kenntnis:
- Das Haushalts- und Kassenwesen wurde
ordnungsgemäß und wirtschaftlich geführt, soweit dieser Bericht keine
Einschränkungen enthält.
- Die finanziellen und wirtschaftlichen
Verhältnisse der Gemeinde Wangerland waren und sind äußerst angespannt.
Nach der Finanzplanung 2009 bis 2011 zeichnete sich keine Tendenzänderung
ab.
Die Stellungnahme der Gemeinde zu den wesentlichen
Ergebnissen der Prüfung sowie die Antwort des Nieders. Landesrechnungshofes
(überörtliche Kommunalprüfung) zu der gemeindlichen Stellungnahme liegt dem Rat
der Gemeinde Wangerland ebenfalls vor.
Die getroffene Aufnahme in einer Vergleichsgruppe mit den
Städten Löningen, Pattensen und Sulingen sowie den Gemeinden Emmerthal,
Friedeburg, Sassenburg und Wiethmarschen ist nicht akzeptabel, weil die
Gemeinde als Fremdenverkehrskommune gänzlich anders strukturiert ist.
Vergleichbare Aussagen im Rahmen einer interkommunalen Betrachtung sind bei
dieser Vergleichsgruppe nicht möglich – mit dieser Vergleichsgruppe werden
„Äpfel mit Birnen verglichen“ und die Auswertung der gewonnenen Daten würden
unweigerlich zu Fehlinterpretationen führen.
Herr Cramer griff die Hinweise im Prüfungsbericht hinsichtlich der Haushaltskonsolidierung und der Vorläufigen Haushaltsführung auf. Herr Gramberger entgegnete, dass die Feststellung der Kommunalen Prüfungsanstalt zu den Haushaltssicherungskonzepten im Widerspruch zu früheren lobenden Stellungnahmen der damaligen Bezirksregierung sowie des Innenministeriums im Rahmen der beantragten Bedarfszuweisungen steht. Zu der Vorläufigen Haushaltsführung sagte Herr Gramberger, dass sich die Ansätze im Rahmen der Allgemeinen Deckungsmittel erst im Laufe des 1. Quartals des Haushaltsjahres verfestigen. Der Rat hat deshalb im Rahmen seines Etatsrechts entschieden, den Beschluss über die Haushaltssatzung erst auf der Grundlage dieser verfestigten Werte zu fassen.
In diesem Zusammenhang wies Herr Lammers insbesondere darauf hin, dass die damals von der Prüfungsanstalt vorgeschlagenen Konsolidierungsmaßnahmen – wie z. B. die Kooperation der Baubetriebshöfe der Gemeinde und der Wangerland Touristik GmbH – sogar weitreichender als vorgeschlagen umgesetzt wurden.