Beschluss:
Der Rat beschließt die
Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011
- im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 16.650.700,00 €
in der Ausgabe auf 26.026.400,00 €
und
- im
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf 4.918.400,00 €
in der Ausgabe auf 4.918.400,00 €
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) wird auf 1.646.700,00 € festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird
auf 668.000,00 € festgesetzt.
Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite im Haushaltsjahr 2011 zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird
auf 12.000.000,00 € festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze)
für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2011 wie folgt festgesetzt:
- 1.
Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 370 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 370 v.H.
- 2.
Gewerbesteuer
370
v.H.
Das vorgelegte
Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2009 – 2014 wird genehmigt.