Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschluss:

Der Rat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011

 

  • im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                  16.650.700,00 €
    in der Ausgabe auf                                                                    26.026.400,00 €

 

und

 

  • im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                    4.918.400,00 €
    in der Ausgabe auf                                                                      4.918.400,00 €

 

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 1.646.700,00 € festgesetzt.

 

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 668.000,00 € festgesetzt.

 

 

Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite im Haushaltsjahr 2011 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 12.000.000,00 € festgesetzt.

 

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2011 wie folgt festgesetzt:

 

  • 1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)       370 v.H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                 370 v.H.

  • 2. Gewerbesteuer                                                                                   370 v.H.

 

 

Das vorgelegte Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2009 – 2014 wird genehmigt.