Beschluss: Abstimmungsergebnis: mehrheitlich dafür

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 1


Herr Hinrichs machte deutlich, dass diese Änderungssatzung in keinem Zusammenhang zum aktuellen OVG-Urteil steht. Es geht lediglich um das In-Kraft-Treten einer rechtlich deutlicheren Fälligkeitsregelung. Das langjährig praktizierte Verfahren ändert sich hierdurch nicht.