Beschluss:
Die
Heinrich-Steinberg-Straße in Hohenkirchen wird gemäß § 6 Abs. 2 des Niedersächsischen
Straßengesetzes als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet. Die
Heinrich-Steinberg-Straße wird als Ortsstraße in das Bestandsverzeichnis der
Gemeinde Wangerland übernommen.