Beschluss:
Die
Gemeindewahlleitung der Kommunalwahl vom 10.09.2006, Gemeindeoberamtsrätin
Gitta Heitmann (Gemeindewahlleiterin) und Gemeindeamtsrat Peter Podein (stellv.
Gemeindewahlleiter), wird mit Wirkung vom 01.01.2011 abberufen.
Gemäß § 9
Abs. 1 Nr. 1 NKWG ist der Bürgermeister Harald Hinrichs ab dem 01.01.2011
Gemeindewahlleiter für die Kommunalwahl am 11.09.2011.
Gemäß § 9
Abs. 2 Nr. 2 NKWG wird der Gemeindeamtsrat Peter Podein ab dem 01.01.2011 zum
stellv. Gemeindewahlleiter für die Kommunalwahl am 11.09.2011berufen.
Herr Hinrichs und Herr Podein rückten vom Beratungstisch ab.