Herr Gabbey schlug vor, diesen TOP sowohl im öffentlichen als auch im vertraulichen Teil der Sitzung zu beraten. Der Ausschuss stimmte dem Vorschlag zu.

 

Herr Gabbey wies darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren (FNP-Änderung + vorhabenbezogener B-plan) selbstverständlich vom Ergebnis her offen sei. Er äußerte seine Bedenken in Bezug auf die Genehmigungsfähigkeit der von Herrn Lübben beantragten Bauleitplanung. Als Begründung für diese Bauleitplanung müsse u. a. ein Bedarf an Grundstücken für den Ort Hohenkirchen nachzuweisen sein. Dieser Bedarf sei derzeit nicht gegeben. Er gab weiterhin zu bedenken, dass der Antragsteller die Kosten tragen müsse, auch wenn das Verfahren nicht den gewünschten Erfolg bringt.

 

Herr Hinrichs schlug vor, nochmals ein Gespräch mit dem Antragsteller zu führen und den TOP ohne Vorschlag an den Verwaltungsausschuss weiterzuleiten. Dem wurde zugestimmt.