Beschluss:
- Der Rat der Gemeinde Wangerland nimmt gemäß § 83
Abs. 4 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) die in der Anlage zur
Sitzungsvorlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und ähnlichen
Zuwendungen an.
- Für das zukünftige Verfahren wird hinsichtlich
der Organzuständigkeit folgendes beschlossen:
- Die Entscheidung über die Annahme oder
Vermittlung von Zuwendungen von über 100,00 € bis höchstens 2.000,00 €
wird dem Verwaltungsausschuss übertragen.
- Leistet ein Geber in einem Haushaltsjahr
mehrere Zuwendungen, deren Gesamtwert die Wertgrenze nach Ziffer a
überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der
Wertgrenze, an das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwerts der
Zuwendung zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der
Zuwendungen.