Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür

Beschluss:

  1. Der Rat der Gemeinde Wangerland nimmt gemäß § 83 Abs. 4 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) die in der Anlage zur Sitzungsvorlage aufgeführten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen an.

 

  1. Für das zukünftige Verfahren wird hinsichtlich der Organzuständigkeit folgendes beschlossen:

 

    1. Die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen von über 100,00 € bis höchstens 2.000,00 € wird dem Verwaltungsausschuss übertragen.
    2. Leistet ein Geber in einem Haushaltsjahr mehrere Zuwendungen, deren Gesamtwert die Wertgrenze nach Ziffer a überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze, an das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwerts der Zuwendung zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Zuwendungen.