Beschluss:
Der Rat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010
- im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 15.098.400,00 €
in der Ausgabe auf 24.797.700,00 €
und
- im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf 4.225.900,00 €
in der Ausgabe auf 4.225.900,00 €
Kredite für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) werden
nicht veranschlagt.
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.441.900,00 € festgesetzt.
Der Höchstbetrag, bis
zu dem Kassenkredite im Haushaltsjahr 2010 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 12.000.000,00 € festgesetzt.
Die Steuersätze
(Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2010 wie folgt
festgesetzt:
- 1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 370 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 370 v. H. - 2. Gewerbesteuer 370 v. H.
Das vorgelegte
Investitionsprogramm für die Jahre 2009 – 2013 wird genehmigt.